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| Jeantex-TOUR-Transalp 2010 |
1. Allgemein
Die Jeantex-TOUR-Transalp 2010 ist offen für alle Hobby-, Freizeit- und Amateurradsportler sowie Profis. Mit der offiziellen Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 2. Mindestalter Teilnehmer der Jeantex-TOUR-Transalp 2010 müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Stichtag ist der 27.06.2010). 3. Gesundheit
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Vorraussetzungen zur Teilnahme an der Jeantex-TOUR-Transalp 2010, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen. 4. MaterialBei der Jeantex-TOUR-Transalp 2010 sind ausschließlich Rennräder zugelassen. Nachfolgend aufgelistetes Material ist ausdrücklich nicht zugelassen: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrrad auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, besonders hinsichtlich der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile. Bei technischen Mängeln kann der Teilnehmer vom Start zur Jeantex-TOUR-Transalp 2010 ausgeschlossen werden. 5. TeamwertungDie Teilnehmer der Jeantex-TOUR-Transalp 2010 starten in Zweierteams. Sollte ein Team (einer oder beide Partner) eine Kontrollstelle nicht passieren, dann fahren Sie außerhalb der offiziellen Teamwertung und einer oder beide Partner werden somit nicht mehr als Finisher gewertet. Finisher kann nur der Teilnehmer werden, der alle Etappen regulär beendet hat. Bei der Teamwertung wird zwischen 5 Kategorien unterschieden:
Es werden immer nur die vollen Lebensjahren am Stichtag addiert, es ist somit egal ob ein Fahrer auf den Tag genau 40 Jahre oder 40 Jahre 11 Monate und 29 Tage alt ist. In der Addition werden in beiden Fällen volle 40 Jahre zugrunde gelegt. Bei der Jeantex-TOUR-Transalp wird ein Preisgeld in allen Kategorien ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt in der Gesamtwertung an die jeweils 3 besten Teams jeder Kategorie. Bei Nichtabholung vor Ort fällt der Betrag einem wohltätigen Zweck zu Gute. 6. Startnummern und TeilnehmerausweisJeder Teilnehmer muss seine Startnummern (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Rad (Lenker) und am Körper (auf dem Rücken) tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen während des Rennens ihre Leadertrikots tragen. Jeder Teilnehmer muss seinen Teilnehmerausweis während des Rennens immer dabei haben und den Zeitmesstransponder während der gesamten Jeantex-TOUR-Transalp vorschriftsmäßig am Rad montiert oder am Körper tragen, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Bei Verlust des Transponders muss der Teilnehmer persönlich dafür haften. 7. Rennrad-CheckVor dem Start aller Etappen werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Renn-Check findet jeweils vor der Startaufstellung auf dem Eventgelände statt. 8. StartDie Startaufstellung beginnt jeweils 45 Minuten vor dem offiziellen Start. Das tägliche Briefing für alle Starter beginnt 15 Minuten vor dem offiziellen Start. Der Start ist jeden Tag bis maximal zehn Minuten nach dem offiziellen Start geöffnet. Teams, die bis zu zehn Minuten nach dem Start starten, werden jedoch ab der offiziellen Startzeit gewertet. Teams, die nach Startzeit plus zehn Minuten losfahren, werden nicht mehr gewertet. Auf der ersten Etappe erfolgt die Startaufstellung nach Startnummern. Ab der zweiten Etappe stellen sich die Teams nach Platzierung in der Ge-samtwertung in 4 Startsektoren auf. Der Start erfolgt im ersten Startblock mit einer Blockstartzeit, d.h. dass alle Fahrer dieselbe Startzeit haben. In den übrigen Startblöcken wird mit einer Nettostartzeit gestartet. 9. EinschreibkontrolleFür alle Teilnehmer ist die Einschreibkontrolle vor Beginn jeder Etappe obligatorisch. 10. Neutralisierter StartEin neutralisierter Start wird generell von der Rennleitung vorher beim Briefing angekündigt. Beim neutralisierten Start, der durch ein rotes Licht oder eine rote Flagge auf dem Dach des vorausfahrenden Rennleiterfahrzeugs signalisiert wird, darf kein Teilnehmer das Rennleiterfahrzeug überholen. Sobald das Rennen freigegeben wird, setzt der Rennleiter auf dem Dach des Fahrzeugs ein grünes Licht oder eine grüne Flagge. Das Rennleiterfahrzeug wird sich bemühen, grundsätzlich vor den Spitzenfahrern zu bleiben. Sollte das auf-grund der Verkehrssituation nicht möglich sein, dürfen die Spitzenfahrer bei grünem Licht/grüner Flagge auf dem Dach das Rennleiterfahrzeug überholen. Sie werden dann von einem vorausfahrenden Motorradfahrer geleitet. 11. KontrollstellenAuf jeder Etappe gibt es eine, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstelle, die beide Teilnehmer eines Teams passieren müssen. Teams, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im Ziel einlaufen (zum Beispiel wegen Verfahrens), erhalten für eine nicht passierte Kontroll-stelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen. 12. ZielAn jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Die beiden Teampartner werden durch das Reglement nicht gezwungen, gemeinsam im Ziel einzufahren, allerdings wird ausschließlich die Zeit des Zweiten gewertet. Teams, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nach dem oben angegebenen Zielschluss die gesamte Strecke auf dem Fahrrad fahrend im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Fahrzeit (von Start bis Zielschluss) plus 60 Minuten, können dann am nächsten Tag wieder starten. Teams, die nachweislich wegen schweren Defektes oder Verletzung (Beweis erforderlich) im Ziel nicht auf dem Fahrrad fahrend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln eintreffen, erhalten die maximale Fahrzeit von Start bis Zielschluss plus 120 Minuten und können dann am nächsten Tag wieder starten. Sollte einer der Teilnehmer eines Teams wegen Erschöpfung, Verletzung oder Defekt ausscheiden, werden wir uns bemühen, dessen Partner in ein neu zu schaffendes Team zu integrieren. Dafür besteht jedoch keine Garantie. Diese neuen Teams fahren dann außerhalb der Wer-tung, erhalten jedoch ihre Zeiten und das Finisher-Trikot, sofern jeder der Teilnehmer alle Etappen bewältigt hat. 13. Ausscheiden aus dem RennenTeams oder einzelne Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüg-lich beim Veranstalter vor Ort (Race Office oder Kontrollstelle) oder bei der auf dem Teilnehmerausweis angegebenen Notrufnummer vom Race Office abmelden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht beim Race Office und den Kontrollstellen oder der hierfür angegebenen Telefonnum-mer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer die Jeantex-TOUR-Transalp frühzeitig beenden möchte, muss sich ebenfalls im Race Office des jeweiligen Etappenortes abmelden, den Transponder abgeben und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren. Für den Rücktransport ist jeder selbst verantwortlich, die lokalen Tourismusbüros sind gerne dabei behilflich. 14. Besenwage/MindestgeschwindigkeitenHinter dem letzten Fahrer fahren ein Schlussfahrzeug und ein Besenwagen. Der Besenwagen nimmt wegen Erschöpfung oder Defektes liegen gebliebene Teilnehmer in begrenzter Anzahl auf und transportiert sie bis zum Ziel. Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Besatzung be-mühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren. Der Besenwagen bleibt bis zum Ziel hinter dem letzten Fahrer. Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 15. TransponderrückgabeDer im Startort erhaltene Transponder muss von jedem Teilnehmer im Zielbereich der letzten Etappe abgegeben werden. Die Abgabe wird von einem Jeantex-TOUR-Transalp Mitarbeiter schriftlich bestätigt. Bei allen Teilnehmern deren Transponder wir bis zum 31.07.2010 nicht erhalten, erheben wir eine Gebühr von 75,00 €. Bewahren Sie daher bitte Ihre Abgabebestätigung mindestens bis Ende August auf. 16. Verpflegung und GetränkeJeder Teilnehmer ist während des Rennens für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Kontrollstellen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch beidseitig der Strecke aufge-stellte Entfernungsschilder im Abstand 100m und 250m angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme muss jeder Teilnehmer ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschließend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor er dort endgültig zum Stand kommt. Eine Ga-rantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen, um die Umwelt nicht zu beeinträchtigen 17. SchlechtwetterausrüstungJeder Teilnehmer muss Regenkleidung und warme Kleidung mitführen. Der Veranstalter wird das vor dem Start stichprobenartig kontrollieren.
18. Technischer ServiceDie Sponsoren und Servicepartner bieten vor dem Start, während des Rennens und nach dem Ziel einen technischen Service für die Fahrräder an. Die Servicefahrzeuge auf der Strecke werden mit Mechanikern, Werkzeug sowie Ersatzmaterial in begrenztem Maße (Verschleißteile, Schläuche etc.) ausgerüstet sein. Sie werden keine kompletten Ersatzlaufräder bereithalten. Möchte ein Teilnehmer den technischen Service unterwegs in Anspruch nehmen, so muss er dies mit einem deutlich sichtbaren Handzeichen signalisieren, am rechten Streckenrand zum Stehen kommen und dort auf das Materialfahrzeug warten. Einstell- und Wartungsarbeiten sind kostenlos. Pflegearbeiten werden generell nicht übernommen. Ersatzteile müssen die Teilnehmer zu marktüblichen Preisen – gegebenenfalls nach der Etappe - selbst bezahlen. 19. Wichtige RegelnDie Jeantex-TOUR-Transalp findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt.
20. Marshalls, Zeitstrafen, DisqualifikationJeantex-TOUR-Transalp Marshalls auf Motorrädern werden die oben stehenden Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Die Marshalls werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall der Jury melden. Die Jury behält sich vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zu verhängen wegen:
21. FinisherOffiziell als Finisher wird in der Regel nur der/die gewertet, der /die jede Etappe gemäß des Reglements beendet hat.
22. DopingSportler, die mit einer aktuellen Dopingsperre belegt sind bzw. sich in schwebenden Dopingverfahren befinden, sind nicht zum Start der Jeantex-TOUR-Transalp 2010 zugelassen. Der Veranstaltung behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder des Dopings Überführte wird ausnahmslos disqualifiziert. 23. Hilfe von außenDie beiden Partner eines Teams dürfen sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gegenseitig unterstützen, allerdings keinerlei Hilfe von außen annehmen, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch Dritte oder Begleitfahrzeuge. Ausgenommen sind hiervon nur das Rei-chen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Straßenrand stehende Begleiter und die medizinische Hilfe durch den TOUR-Transalp Medical Service. 24. Protest und JuryJeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teams oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Zeitnahme) wird noch am gleichen Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Die Protestgebühr beträgt Euro 50.- Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. 25. HaftungJeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Veranstalter, Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine Forde-rungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben. Bei Nichteinhaltung des Reglements durch den Teilnehmer behält sich der Veranstalter einen Ausschluss ohne Regressansprüche aus dem Rennen vor. 26. StrafenkatalogDas Aussprechen von Strafen bei Vergehen erfolgt durch die Jury. Die Jury ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Jury festgelegt. Als Neuerung, um das Regelwerk auch möglichst konsequent durchzusetzen werden Fahrer die einen geahndeten Regelverstoß begangen haben alle folgenden Etappen auf „Bewährung“ fahren, das wird kenntlich gemacht durch einen roten Aufkleber auf der Startnummer. Sollte dieser Fahrer wiederholt eine Strafe bekommen, erfolgt der Ausschluss von dem Rennen.
Wichtiger Hinweis: Alle genannten Angaben verstehen sich unter Vorbehalt. |
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